Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Medizinrecht
Beruflicher Werdegang
Anwaltszulassung
2011
Fachanwaltszulassung Familienrecht
2014
Fachanwaltszulassung Medizinrecht
2014
Master in Health and Medical Management
2022
Aufnahme der Lehrtätigkeit an der Jade Hochschule
2024
Besonders berühren mich bei den Trennungsvereinbarungen eines Paares die Regelungen, die dessen Kinder betreffen.
Mir ist wichtig, das Wohl der Kinder im Fokus der Vereinbarungen zu halten.
In meinen Spezialgebieten Medizinrecht und Familienrecht stehe ich Ihnen mit fundierter Fachkompetenz und einer breit angelegten Berufserfahrung zur Seite.
Medizinrecht
Im Medizinrecht vertrete ich ein breites Spektrum:
Klassische Arzthaftung - das heißt, dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers nachzugehen und alle daraus entstandenen Schäden in materieller Hinsicht sowie Schmerzensgeld zu regeln.
Kostenregresse der Krankenkassen, die für die Folgen von Behandlungsfehlern meist enorme Kosten und Folgeleistungen zu tragen haben.
Niedergelassene Ärzte im Streit mit der KV - sei es im Bereich Zulassung oder im Bereich Vertragsarztrecht und daraus resultierenden Kostenbescheiden.
Krankenhäuser im Bezug auf die Gestaltung von Verträgen und Formularen.
Chefarzt- und Honorararztverträge.
Gestaltung von Praxisübernahmeverträgen.
Durch diese Staffelung ergeben sich viele Synergien der Bereiche untereinander und sorgen für eine hohe Beratungsqualität. Sie profitieren von meinem breit angelegten Erfahrungshorizont.
Im März 2022 habe ich meine medizinischen Kompetenzen durch den Abschluss "Master in Health and Medical Management" an der Universität Erlangen-Nürnberg erweitert.
Familienrecht
Im Recht rund um die Familie sehe ich meine Aufgabe darin, meine Mandanten von den ersten Trennungsüberlegungen bis hin zur abschließenden Regelung zu begleiten und zu betreuen. Eine Scheidung / Trennung stellt einen enormen Einschnitt in das Leben des einzelnen dar und es gilt viele - sehr private - Bereiche zur Beendigung des einen Lebensabschnitte für den Beginn des neuen Lebensabschnittes zu regeln.
Dazu gehören neben den Fragen zum Unterhalt für den Ehepartner - während des Trennungsjahres ebenso wie nach der Scheidung - und die Kinder auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und der Versorgungsausgleich.
Hinzu kommen Regelungen für den Umgang mit gemeinsamen Kindern und die Frage des Sorgerechtes.
Sprechen Sie mich an, egal in welchem Stadium des Trennungswunsches Sie sich befinden. Gerne berate ich Sie - selbstverständlich genauso diskret wie Sie es wünschen.