Skip to main content

Immobiliengeschäfte

Wir beurkunden vom klassischen Haus- und Wohnungskaufvertrag bis hin zu
Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen von Großprojekten die gesamte Bandbreite der
Immobilienverträge.

Selbstverständlich gehört dazu auch die Umsetzung gegenüber dem Grundbuchamt und die oft dazugehörende zu beurkundende Grundschuld.

Wir entwerfen die Verträge und Urkunden auf der Basis der uns hereingereichten Informationen, versenden Entwürfe vorab und nehmen nach Einhaltung eventuell erforderlicher Fristen die Beurkundung vor.

Bei Beteiligung von juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, usw.) benötigen wir vor der Beurkundung eine Erklärung zur Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens.

Den entsprechenden Vordruck dafür finden Sie (GwG-Formluar) und im Bereich Downloads.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes eine Beurkundung nur durchführen können, wenn diese Erklärung hier spätestens zum Beurkundungstermin vorliegt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.