Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Damit Ihre Erbausschlagung fristgerecht erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Füllen Sie daher bitte das folgende Formular möglichst vollständig und sorgfältig aus.
Wichtiger Hinweis: Bitte nehmen Sie nach Übersendung dieses Formulars unaufgefordert telefonisch mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung zu vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie persönlich vor dem Notar erscheinen. Ohne eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Ausschlagung nicht formgerecht. Das bloße Ausfüllen dieses Formulars stellt daher keine wirksame Ausschlagung dar und ist nicht fristwahrend.
Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “ABSENDEN”.
[ Hinweis zum Gebrauch geschlechtergerechter Sprache ("gendern") in unseren Formularen: Um die Lesbarkeit und Verstehbarkeit zu vereinfachen, verzichten wir auf gendergerechte Formulierungen. Selbstverständlich und ausdrücklich agieren wir aber in all unseren Tätigkeiten gendergerecht.]