Wir entwerfen, beurkunden und beraten auch im Fall des Ehevertrages, der meist vor, mitunter aber auch während einer Ehe geschlossen wird.
Meist machen es besondere Familien- oder Vermögenskonstellationen erforderlich, von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, die für die Zeit der Ehe und vor allem im Falle einer Trennung gelten sollen. Dies betrifft im Wesentlichen die Wahl des Güterstandes sowie Vereinbarungen zum Versorgungsanspruch oder Unterhalt im Scheidungsfall.
Wir sind beratend und durch Beurkundung umsetzend für Sie tätig.