Wir beurkunden vom klassischen Haus- und Wohnungskaufvertrag bis hin zu Bauträgerverträgen und Teilungserklärungen von Großprojekten die gesamte Bandbreite der Immobilienverträge.
Selbstverständlich gehört dazu auch die Umsetzung gegenüber dem Grundbuchamt und die oft dazugehörende zu beurkundende Grundschuld.
Wir entwerfen die Verträge und Urkunden auf der Basis der uns hereingereichten Informationen, versenden Entwürfe vorab und nehmen nach Einhaltung eventuell erforderlicher Fristen die Beurkundung vor.
Bei Beteiligung von juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, usw.) benötigen wir vor der Beurkundung eine Erklärung zur Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes eine Beurkundung nur durchführen können, wenn diese Erklärung hier spätestens zum Beurkundungstermin vorliegt.