Bei erbrechtlichen Belangen beraten wir Sie umfassend zu Rechten und Pflichten gegenüber Angehörigen, Behörden und Dritten.
Wir vertreten Sie in jeglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrensstadien - seien es
Erbrechtsauseinandersetzungen, Pflichteilsklagen, Auskunftsverfahren über den Umfang des
Nachlasses oder einfach nur Erbscheinsverfahren.
Natürlich beraten wir Sie bei Fragen der Testamentsgestaltung genauso wie bei Fragen der rechtlichen Wirksamkeit eines Testaments, bei Fragen der landwirtschaftlichen Erbfolge oder höferechtlichen Fragen oder Problemen.
Wir beraten Sie auch bei der Frage der Ausschlagung und bei Fragen der Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Erb- oder Pflichtteilsanspruches.
Bei all diesen Themen stehen wir Ihnen mit unserem qualifizierten Fachwissen zur Verfügung.